Weitere Entscheidung unten: LG Bielefeld, 20.08.2001

Rechtsprechung
   KG, 30.07.2001 - 3 Ws (B) 314/01, 2 Ss 140/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,35072
KG, 30.07.2001 - 3 Ws (B) 314/01, 2 Ss 140/01 (https://dejure.org/2001,35072)
KG, Entscheidung vom 30.07.2001 - 3 Ws (B) 314/01, 2 Ss 140/01 (https://dejure.org/2001,35072)
KG, Entscheidung vom 30. Juli 2001 - 3 Ws (B) 314/01, 2 Ss 140/01 (https://dejure.org/2001,35072)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verantwortlichkeit des Fahrzeugführers für Fahrzeugmängel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 48
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus KG, 30.07.2001 - 3 Ws (B) 314/01
    Ob und wann einem Fahrzeugführer derartige Mängel auffallen müssen und welche Anforderungen an seine Aufmerksamkeit zu stellen sind, ist eine Frage des Einzelfalles, der die Zulassung der Rechtsbeschwerde grundsätzlich - und auch hier - nicht veranlasst (vgl. BGHSt 24, 15, 22).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

    Auszug aus KG, 30.07.2001 - 3 Ws (B) 314/01
    Damit sind die behaupteten Verfahrensverstöße jedoch nicht - wie erforderlich - bewiesen (vgl. BGHSt 16, 164, 167; KG Beschluss vom 7. Mai 2001 - 3 Ws (B) 153/01 -).
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus KG, 30.07.2001 - 3 Ws (B) 314/01
    Sie verstößt gegen §§ 71 Abs. 1 OWiG, 267 Abs. 1 Satz 1 StPO und stellt einen sachlichrechtlichen Fehler des Urteils dar, weil grundsätzlich jedes Urteil - auch in Bußgeldsachen - aus sich selbst heraus verständlich sein muss und auf Aktenteile keinen Bezug nehmen darf (vgl. BGHSt 33, 59, 60; KG Beschluss vom 20. Juni 2000 - 3 Ws (B) 239/00 -).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 1 Ws 1093/96
    Auszug aus KG, 30.07.2001 - 3 Ws (B) 314/01
    Es ist auch anerkannt, dass eine Protokollfälschung i.S.d. § 274 Satz 2 StPO nicht dadurch bewiesen wird, dass die Protokollpersonen sich - wie hier (Bl. 42, 42 R d.A.) - an den Verlauf der Hauptverhandlung nicht mehr erinnern können (OLG Düsseldorf VRS 93, 112).
  • KG, 28.06.2000 - 3 Ws (B) 239/00
    Auszug aus KG, 30.07.2001 - 3 Ws (B) 314/01
    Sie verstößt gegen §§ 71 Abs. 1 OWiG, 267 Abs. 1 Satz 1 StPO und stellt einen sachlichrechtlichen Fehler des Urteils dar, weil grundsätzlich jedes Urteil - auch in Bußgeldsachen - aus sich selbst heraus verständlich sein muss und auf Aktenteile keinen Bezug nehmen darf (vgl. BGHSt 33, 59, 60; KG Beschluss vom 20. Juni 2000 - 3 Ws (B) 239/00 -).
  • KG, 07.05.2001 - 3 Ws (B) 153/01
    Auszug aus KG, 30.07.2001 - 3 Ws (B) 314/01
    Damit sind die behaupteten Verfahrensverstöße jedoch nicht - wie erforderlich - bewiesen (vgl. BGHSt 16, 164, 167; KG Beschluss vom 7. Mai 2001 - 3 Ws (B) 153/01 -).
  • KG, 17.07.2000 - 3 Ws (B) 301/00
    Auszug aus KG, 30.07.2001 - 3 Ws (B) 314/01
    Des weiteren ist obergerichtlich geklärt, dass ein Fahrzeug im Falle des Auftretens von Mängeln, die - wie hier - die Verkehrssicherheit beeinträchtigen (vgl. UA S. 2), unverzüglich und auf kürzestem Wege aus dem Verkehr zu ziehen ist (KG Beschluss vom 17. Juli 2000 - 3 Ws (B) 301/00 -).
  • OLG Köln, 19.07.2011 - 1 RVs 166/11

    Erforderlichkeit eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend

    Nach § 267 Abs. 1 S. 1 StPO muss grundsätzlich jedes Urteil aus sich heraus verständlich sein (BGH NStZ 2007, 478; BGH NStZ-RR 2002, 99 [B]; SenE v. 14.08.2001 - Ss 311/01 - SenE v. 19.05.2006 - 83 Ss 29/06 - KG VRS 101, 291 [292] = NZV 2002, 48; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 83).
  • KG, 30.08.2018 - 3 Ws (B) 220/18

    Zulassungsantrag für eine Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen

    Auch in Bußgeldsachen muss grundsätzlich jedes Urteil aus sich selbst heraus verständlich sein und darf auf Aktenteile keinen Bezug nehmen (vgl. BGHSt 33, 59; Senat VRS 101, 291 mwN).
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Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 20.08.2001 - Qs 486/01 VIII   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,24073
LG Bielefeld, 20.08.2001 - Qs 486/01 VIII (https://dejure.org/2001,24073)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 20.08.2001 - Qs 486/01 VIII (https://dejure.org/2001,24073)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 20. August 2001 - Qs 486/01 VIII (https://dejure.org/2001,24073)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Bedeutender Sachschaden erst ab 1.250 € (2.500 DM)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Bedeutender Sachschaden erst ab 1.250 € (2.500 DM)

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 48
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Braunschweig, 15.05.2002 - 43 Qs 17/02

    Voraussetzungen eines bedeutenden Fremdschadens i.R.d. Entzugs einer

    Die Wertgrenze ist vielmehr bei mindestens 2.500,- DM wenn nicht sogar darüber hinaus anzusiedeln (vgl. zu der Wertgrenze LG Hamburg, DAR 2001, 521 [LG Hamburg 10.05.2001 - 603 Qs 223/01] ; LG Bielefeld, NZV 2002, 48).
  • LG Düsseldorf, 04.11.2002 - X Qs 144/02 Js 4763/02

    Begriff des bedeutenden Schadens

    In der verkehrsstrafrechtlichen Literatur wird nunmehr unter Berufung auf die allgemeine Verteuerung bei den Kfz-Reparaturkosten - auch durch die Einführung des Euro - die Grenze bei 1300 Euro gezogen (Himmelreich/Lessing, NStZ 2002, 301, 302 m.w.N. und mit besonderer Bezugnahme auf die Entscheidungen des LG Hamburg, DAR 2001, 521 [2400 DM = 1227 Euro], sowie des LG Bielefeld, NZV 2002, 48 [2500 DM = 1278 Euro]).
  • LG Düsseldorf, 04.11.2002 - X GQs 144/02
    In der verkehrsstrafrechtlichen Literatur wird nunmehr unter Berufung auf die allgemeine Verteuerung bei den Kfz-Reparaturkosten - auch durch die Einführung des Euro - die Grenze bei 1.300,- Euro gezogen (Himmelreich/ Lessing, NStZ 2002, 301, 302 m.w.N. und mit besonderer Bezugnahme auf die Entscheidungen des LG Hamburg, DAR 2001, 521 [2.400,- DM = 1.227,-Euro], sowie des LG Bielefeld, NZV 2002, 48 [2.500,- DM = 1.278,- Euro]).
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