Rechtsprechung
KG, 30.07.2001 - 3 Ws (B) 314/01, 2 Ss 140/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Zur Verantwortlichkeit des Fahrzeugführers für Fahrzeugmängel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 2002, 48
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70
Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis …
Auszug aus KG, 30.07.2001 - 3 Ws (B) 314/01
Ob und wann einem Fahrzeugführer derartige Mängel auffallen müssen und welche Anforderungen an seine Aufmerksamkeit zu stellen sind, ist eine Frage des Einzelfalles, der die Zulassung der Rechtsbeschwerde grundsätzlich - und auch hier - nicht veranlasst (vgl. BGHSt 24, 15, 22). - BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61
Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines …
Auszug aus KG, 30.07.2001 - 3 Ws (B) 314/01
Damit sind die behaupteten Verfahrensverstöße jedoch nicht - wie erforderlich - bewiesen (vgl. BGHSt 16, 164, 167; KG Beschluss vom 7. Mai 2001 - 3 Ws (B) 153/01 -). - BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84
Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils
Auszug aus KG, 30.07.2001 - 3 Ws (B) 314/01
Sie verstößt gegen §§ 71 Abs. 1 OWiG, 267 Abs. 1 Satz 1 StPO und stellt einen sachlichrechtlichen Fehler des Urteils dar, weil grundsätzlich jedes Urteil - auch in Bußgeldsachen - aus sich selbst heraus verständlich sein muss und auf Aktenteile keinen Bezug nehmen darf (vgl. BGHSt 33, 59, 60; KG Beschluss vom 20. Juni 2000 - 3 Ws (B) 239/00 -).
- OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 1 Ws 1093/96
Auszug aus KG, 30.07.2001 - 3 Ws (B) 314/01
Es ist auch anerkannt, dass eine Protokollfälschung i.S.d. § 274 Satz 2 StPO nicht dadurch bewiesen wird, dass die Protokollpersonen sich - wie hier (Bl. 42, 42 R d.A.) - an den Verlauf der Hauptverhandlung nicht mehr erinnern können (OLG Düsseldorf VRS 93, 112). - KG, 28.06.2000 - 3 Ws (B) 239/00
Auszug aus KG, 30.07.2001 - 3 Ws (B) 314/01
Sie verstößt gegen §§ 71 Abs. 1 OWiG, 267 Abs. 1 Satz 1 StPO und stellt einen sachlichrechtlichen Fehler des Urteils dar, weil grundsätzlich jedes Urteil - auch in Bußgeldsachen - aus sich selbst heraus verständlich sein muss und auf Aktenteile keinen Bezug nehmen darf (vgl. BGHSt 33, 59, 60; KG Beschluss vom 20. Juni 2000 - 3 Ws (B) 239/00 -). - KG, 07.05.2001 - 3 Ws (B) 153/01
Auszug aus KG, 30.07.2001 - 3 Ws (B) 314/01
Damit sind die behaupteten Verfahrensverstöße jedoch nicht - wie erforderlich - bewiesen (vgl. BGHSt 16, 164, 167; KG Beschluss vom 7. Mai 2001 - 3 Ws (B) 153/01 -). - KG, 17.07.2000 - 3 Ws (B) 301/00
Auszug aus KG, 30.07.2001 - 3 Ws (B) 314/01
Des weiteren ist obergerichtlich geklärt, dass ein Fahrzeug im Falle des Auftretens von Mängeln, die - wie hier - die Verkehrssicherheit beeinträchtigen (vgl. UA S. 2), unverzüglich und auf kürzestem Wege aus dem Verkehr zu ziehen ist (KG Beschluss vom 17. Juli 2000 - 3 Ws (B) 301/00 -).
- OLG Köln, 19.07.2011 - 1 RVs 166/11
Erforderlichkeit eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend …
Nach § 267 Abs. 1 S. 1 StPO muss grundsätzlich jedes Urteil aus sich heraus verständlich sein (BGH NStZ 2007, 478; BGH NStZ-RR 2002, 99 [B]; SenE v. 14.08.2001 - Ss 311/01 - SenE v. 19.05.2006 - 83 Ss 29/06 - KG VRS 101, 291 [292] = NZV 2002, 48; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 83). - KG, 30.08.2018 - 3 Ws (B) 220/18
Zulassungsantrag für eine Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen …
Auch in Bußgeldsachen muss grundsätzlich jedes Urteil aus sich selbst heraus verständlich sein und darf auf Aktenteile keinen Bezug nehmen (vgl. BGHSt 33, 59; Senat VRS 101, 291 mwN).
Rechtsprechung
LG Bielefeld, 20.08.2001 - Qs 486/01 VIII |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Bedeutender Sachschaden erst ab 1.250 € (2.500 DM)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Bedeutender Sachschaden erst ab 1.250 € (2.500 DM)
Papierfundstellen
- NZV 2002, 48
Wird zitiert von ... (3)
- LG Braunschweig, 15.05.2002 - 43 Qs 17/02
Voraussetzungen eines bedeutenden Fremdschadens i.R.d. Entzugs einer …
Die Wertgrenze ist vielmehr bei mindestens 2.500,- DM wenn nicht sogar darüber hinaus anzusiedeln (vgl. zu der Wertgrenze LG Hamburg, DAR 2001, 521 [LG Hamburg 10.05.2001 - 603 Qs 223/01] ; LG Bielefeld, NZV 2002, 48). - LG Düsseldorf, 04.11.2002 - X Qs 144/02 Js 4763/02
Begriff des bedeutenden Schadens
In der verkehrsstrafrechtlichen Literatur wird nunmehr unter Berufung auf die allgemeine Verteuerung bei den Kfz-Reparaturkosten - auch durch die Einführung des Euro - die Grenze bei 1300 Euro gezogen (Himmelreich/Lessing, NStZ 2002, 301, 302 m.w.N. und mit besonderer Bezugnahme auf die Entscheidungen des LG Hamburg, DAR 2001, 521 [2400 DM = 1227 Euro], sowie des LG Bielefeld, NZV 2002, 48 [2500 DM = 1278 Euro]). - LG Düsseldorf, 04.11.2002 - X GQs 144/02 In der verkehrsstrafrechtlichen Literatur wird nunmehr unter Berufung auf die allgemeine Verteuerung bei den Kfz-Reparaturkosten - auch durch die Einführung des Euro - die Grenze bei 1.300,- Euro gezogen (Himmelreich/ Lessing, NStZ 2002, 301, 302 m.w.N. und mit besonderer Bezugnahme auf die Entscheidungen des LG Hamburg, DAR 2001, 521 [2.400,- DM = 1.227,-Euro], sowie des LG Bielefeld, NZV 2002, 48 [2.500,- DM = 1.278,- Euro]).